Haus Imdahl - Sjipwai 21
Westerland
Haus Imdahl - Sjipwai 21
Westerland
In der gemütlichen Landhaushälfte in absolut ruhiger Umgebung in Alt-Westerland finden Sie alle Annehmlichkeiten für einen erholsamen Ferienaufenthalt.
Das Haus wurde im Dezember 2000 komplett renoviert! Es verfügt über 3 Wohnungen, Erdgeschoss, Obergeschoss und Spitzboden mit offenem First.
PKW-Stellplätze direkt am Haus.

Appartement 1 (Erdgeschoss)
Im Erdgeschoss befindet sich ein großzügiges 1-Zimmer-Appartement für 1 bis max. 3 Personen, mit antiken Möbeln, blau patinierter Friesenküche, Schlafsofas auf Lattenrost, Essecke, Duschbad und eine große Terrasse nach Westen raus gelegen, mit dazugehörigen Gartenmöbeln, sowie ein schön angelegter Garten. Telefon, Radio und TV sind selbstverständlich.





Appartement 2 (Obergeschoss)
Im Obergeschoss finden Sie eine ebenfalls gemütliche 2-Zimmer Wohnung für 2-4 Personen, bestehend aus einem Wohn-Schlafzimmer mit zwei Schlafgelegenheiten, einem Zwei-Bett-Schlafzimmer mit offener Küche, Essecke, Diele und Vollbad. TV und Radio, zwei Kleiderschränke sowie ein separater Abstellraum sorgen für reichlichen Stauraum. Alle Einrichtungen sind neuwertig und gepflegt.




Appartement 3 (Spitzboden)
Im Erdgeschoss befindet sich ein großzügiges 1-Zimmer-Appartement für 1 bis max. 3 Personen, mit antiken Möbeln, blau patinierter Friesenküche, Schlafsofas auf Lattenrost, Essecke, Duschbad und eine große Terrasse nach Westen raus gelegen, mit dazugehörigen Gartenmöbeln, sowie ein schön angelegter Garten. Telefon, Radio und TV sind selbstverständlich



Sprechen Sie uns bitte einfach an - wir beraten Sie gern!
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und kurzfristige Belegungen vorbehalten.
Wir richten uns nach den Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) und den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein:
§ 17 Beherbergungsbetriebe (auch Privatvermieter, Campingplätze und Jugendherbergen):
- Hygienekonzept erforderlich
- Kontaktdatenerhebung aller Gäste gemäß § 4 (2)
- Eine Beherbergung ist nur erlaubt, wenn
- eine Testung des Gastes vor Reiseantritt erfolgt ist (Testung maximal 48 Stunden alt)
- in Bereichen, in denen regelmäßiger Gästekontakt stattfindet, dürfen nur Beschäftigte eingesetzt werden, die spätestens alle 72 Stunden einen Testnachweis vorgelegt haben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und kurzfristige Belegungen vorbehalten.